Wirtschaftsrecht

Sowohl das Arbeitsrecht und das Handels- u. Gesellschaftsrecht als auch das gewerbliche Mietrecht gehören zu den wirtschaftsrechtlichen Bereichen, in denen wir Sie kompetent beraten und vertreten. Selbstverständlich übernehmen wir auch das Beitreiben offener Forderungen von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Arbeitsrecht

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des individuellen Arbeitsrechts. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer werden von der Kanzlei Keck in diesem Fachgebiet seit vielen Jahren effizient betreut. Dazu gehören:

  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Zeugnisangelegenheiten
  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
  • Vorbereitung von Kündigungsentscheidungen
  • Beratung bezüglich der erforderlichen Formalien bei Ausspruch einer Kündigung
  • Kündigungsschutzverfahren, insbesondere Kündigungsschutzklagen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Handels- und Gesellschaftsrecht

Vom Gründungsstadium über die laufende Betreuung bis hin zum Unternehmensverkauf oder zur Liquidation begleitet die Kanzlei Keck Kapital- und Personengesellschaften, deren Gesellschafter sowie Organmitglieder mit ihrer durch langjährige Erfahrung erworbenen Kompetenz. Betreut werden auch Einzelunternehmer sowie Freiberufler, wie z.B. Handelsvertreter, Ärzte, Zahnärzte und Ingenieure. Unsere Tätigkeit konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:

  • Unternehmensgründungen nebst Beratung zur Wahl der im Einzelfall passenden Rechtsform
  • Recht der Firma
  • Prokura, Vollmacht und Vertretung
  • GmbH-Recht
  • Personengesellschaftsrecht (GbR, Partnerschaft, Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung, OHG, KG, GmbH & Co KG)
  • Unternehmens- und Anteilskäufe
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
  • Nachfolgeregelungen und Liquidation einer Gesellschaft
  • Geschäftsführerangelegenheiten
  • Handelsrecht
  • Vertragshändler- und Handelsvertreterrecht
  • Franchisenehmer- und Vertriebsrecht

gewerbliches Mietrecht

Auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts bearbeiten wir folgende Bereiche:

  • Beratung bei der Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen
  • Ausarbeitung von Mietverträgen
  • Mietvertragsprüfung
  • Beratung, Unterstützung und Vertretung bei Fragen im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
  • Räumungsklagen