Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört das Recht der Schuldverhältnisse aus Verträgen.

Unsere Leistungen im allgemeinen Zivilrecht

Dazu zählen insbesondere:

  • Kaufverträge
  • Darlehensverträge
  • Verträge über Schenkungen
  • gewerbliche Miet- und Pachtverträge
  • Wohnraummietverträge
  • Werkverträge wie z.B. Bauverträge
  • Maklerverträge
  • Dienstverträge

Wir unterstützen Sie in diesen Bereichen sowohl bei der Gestaltung der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge, als auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.

Auch der Bereich des:

  • Schadensrechts

gehört zum allgemeinen Zivilrecht. Hier werden Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, z.B. nach einem Verkehrsunfall – sei es außergerichtlich oder gerichtlich - fachkundig unterstützt.